Gesetzliche Anforderungen
In Europa gilt heute die EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Kennzeichnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Gute Beleuchtung
Neben der Beleuchtungsstärke sind für eine gute Beleuchtung weitere quantitative und qualitative Gütemerkmale zu berücksichtigen.
Die wichtigsten sind:
Sie beeinflussen Sehleistung, Sehkomfort und Wohlbefinden des Nutzers, wobei insgesamt eine Orientierung an der natürlichen Situation des Tageslichtes erstrebenswert ist. Insbesondere das im Tageslicht ausgewogene Verhältnis von direktem und diffusem Lichtanteil ist in hellen Räumen mit abgehängten Leuchten mit Indirektanteil sehr gut realisierbar.
Ihr großer Nutzen bei der Sanierung durch R.I.E.MPP!
Wir erfassen Ihre Betriebskosten der vorhandenen Beleuchtung, berechnen die zu erwartenden Investitionskosten und ertellen für Sie eine Gegenüberstellung der Kosten.
Auf einfache Weise lässt sich u. a. die Amortisation, einer Mehraufwendung für Lichtmanagement darstellen.
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In Europa gilt heute die EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Kennzeichnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Die Bauweise von Leuchten hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt.
In vielen Anwendungen können bei Installation eines modernen Beleuchtungssystem...
Die Anwesenheitserfassung bietet eine Möglichkeit, unabhängig von der Tageslichtversorgung Energie einsparen zu können.
Die Gesamtkosten im Lebenszyklus eines Gebäudes:
In der DIN EN 12464-1 ist die Projektierung einer Beleuchtungsanlage mittels des Wartungsfaktors zwingend vorgeschrieben.